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Ungewollt schwanger?​

Wenn Sie schwanger und sich unsicher sind, wie Sie weitervorgehen oder einfach über Ihre Situation sprechen möchten, können Sie jederzeit eine Beratung in Anspruch nehmen.

Etwa jede zweite Schwangerschaft in Deutschland ist ungeplant. Von diesen Schwangerschaften ist wiederum jede zweite Schwangerschaft ungewollt.
Im Jahr werden ca. 100.000 Schwangerschaften in Deutschland (mit der Beratungsregel) abgebrochen.

Falls Sie über einen Abbruch der Schwangerschaft nachdenken oder sich bereits dafür entschieden haben, ist in den meisten Fällen die sogenannte Schwangerschaftskonfliktberatung nach §§218 und 219 StGB notwendig. Dabei handelt es sich um ein Beratungsgespräch, das ergebnisoffen geführt wird. Wir besprechen gemeinsam, welche Informationen für Sie hilfreich und nützlich sind.

  • Wenn Sie von der Schwangerschaft erfahren, können Sie eine gynäkologische Praxis aufsuchen. Sie können sich aber auch direkt an die Beratungsstelle wenden.
  • Ein Schwangerschaftsabbruch (nach Beratungsregel) kann in Deutschland bis zur 14. SSW nach der letzten Periode durchgeführt werden. Es gibt darüber hinaus Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer oder kriminologischer Indikation. Diese sind deutlich seltener und laufen anders ab.
  • Die schwangere Person muss zur Schwangerschaftskonfliktberatung in die Beratungsstelle kommen. Hier bekommt sie den Beratungsschein ausgestellt. Wir sind eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle und können Ihnen diesen Schein ausstellen.
  • Es wird ein Termin in einer gynäkologischen Praxis ausgemacht, die Abbrüche durchführt. In der Beratungsstelle haben wir Listen von Abbruchsärzt*innen in der Nähe. Zwischen dem Beratungsgespräch und dem Termin für den Abbruch müssen 3 Tage vergehen.
  • Bis zur 9. SSW kann ein medizinischer Abbruch durchgeführt werden. Bis zur 14. SSW sind operative Abbrüche möglich. Wir können Sie in der Beratung über die verschiedenen Abläufe informieren.
  • Die Kosten des Schwangerschaftsabbruches werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Falls Sie ein geringes Einkommen haben, besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme. Die Kosten trägt dann das Bundesland, in dem Sie leben. Den Antrag hierfür bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie hierzu zu Ihrer Krankenkasse gehen, kann Ihnen in der Regel zügig eine sogenannte Kostenübernahmegarantie ausgestellt werden.

Sie können sich gerne von uns beraten lassen – auch wenn die Entscheidung noch nicht gefallen ist. Wir unterstützen Sie gerne bei der
Entscheidungsfindung. Und wir unterstützen Sie auch gerne, wenn Ihre Entscheidung schon klar ist – für beides sind wir da.
Bitte nutzen Sie Internetrecherchen sehr bewusst. Schwangerschaftsabbrüche sind leider gesellschaftlich immer noch ein schwieriges Thema und es gibt mehrere Seiten, die sehr negativ und mit Mythen behaftet Schwangerschaftsabbrüche darstellen.

Hilfreiche Links, falls Sie sich weitergehend über Schwangerschaftsabbrüche informieren möchten:

Schwangerschaftsabbruch — Doctors for Choice Germany
Schwangerschaftsabbruch — pro familia

Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch können Sie sich jederzeit zur Beratung an uns wenden.

Die vertrauliche Geburt ist ein gesetzlicher Rahmen, der schwangere Personen darin unterstützen soll, ihre Schwangerschaft geheim zu halten. Dabei darf die schwangere Person anonym bleiben und ohne Angaben ihrer Daten vorgeburtliche Untersuchungen wahrnehmen und anonym im Krankenhaus entbinden. So können die schwangere Person und das weiter wachsende Baby medizinisch betreut sein, ohne dass die Schwangere ihre Namen dem medizinischen Personal preisgibt. Das Kind kann dann zur Adoption gegeben werden. Wir Beraterinnen können Sie zu diesem Verfahren beraten und Sie während der Schwangerschaft begleiten. Wir haben Schweigepflicht und werden nichts gegen ihren Willen tun.

  • Sie rufen beim Hilfetelefon an und lassen sich zu dem Verfahren beraten, oder
  • Sie wenden sich (direkt) an eine Schwangerenberatungsstelle, die sie frei in Deutschland wählen können
  • Gemeinsam mit der Beraterin besprechen Sie den Ablauf der vertraulichen Geburt. Falls Sie sich für dieses Verfahren entscheiden, wählen Sie ein Pseudonym aus, unter dem Sie dann angesprochen und dokumentiert werden
  • Sie dürfen auch einen Vornamen für Ihr Kind aussuchen, falls Sie das möchten. Mit ihrem Einverständnis könnten weitere Informationen für Ihr Kind und die Adoptionsvermittlungsstelle aufgeschrieben werden.
  • Ihr echter Name wird auf einer Bescheinigung festgehalten, nachdem die Beraterin einmal im geheimen Rahmen ein Ausweisdokument von Ihnen gesehen hat. Ihr Name wird NUR auf diesem einen Zettel stehen, nirgendwo sonst. Der Zettel wird verschlossen und so in das Bundesamt für Familie geschickt, wo er verschlossen aufbewahrt wird.
  • Die Beraterin meldet Sie unter dem Pseudonym zur Geburt in einer Klinik o.ä. an, die Sie sich ausgesucht haben.
  • Falls Sie möchten, können Sie weitere Beratungstermine in der Beratungsstelle (oder an einem vertraulichen Ort) wahrnehmen.
  • Nach der Geburt wird die Beraterin in die Geburtsklinik kommen. Ihre Identität kann hier geheim bleiben. Auf der Geburtsurkunde wird Ihr Pseudonym stehen.
  • Das Jugendamt übernimmt die Vormundschaft für das Kind und sucht Adoptiveltern.
  • Nach 16 Jahren kann das Kind beim Bundesamt für Familie nach dem verschlossenen Brief mit dem richtigen Namen der Person, die es geboren hat, fragen. Wenn Sie dem nicht widersprechen, kann es dann erfahren, wer Sie sind.
  • Sie könnten schon früher aus der Anonymität kommen, falls Sie dies wünschen.

Für schwangere Personen, die sich in Notlagen befinden, gibt es das Hilfetelefon:
Hilfetelefon – Schwangere in Not: Startseite
Auf der Internetseite können Sie sich auch weiter zur vertraulichen Geburt informieren.

Humanistische Union – Beratung für Frauen*, Familien und Jugendliche e.V.

Hansestraße 24, 23558 Lübeck

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